Das Krankenversicherungsgesetz von 1996 hatte das Gesundheitssystem in Bewegung versetzt. Managed-Care- Modelle stellten die freie Arztwahl infrage, neue Tarifstrukturen kündigten sich an, und die europäische Integration schuf Regulierungsdruck, dem sich die FMH nicht entziehen konnte. In diesem Umfeld erkannte die Verbindung, dass die Reform von 1987 nicht weit genug gegangen war [1]. Die FMH brauchte eine neue innere Ordnung, wenn sie als Stimme der gesamten Ärzteschaft glaubwürdig bleiben wollte.
Die vierte Statutenänderung von 1998 brachte die FMH in ihre heutige Form [2]. Ihr Kerngedanke war ebenso einfach wie wirkungsvoll: Wer in der Ärzteschaft eine Rolle spielt, soll auch in der FMH mitentscheiden können.
Erstmals konnten Assistenzärztinnen und -ärzte als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden, und zwar mit vollem Stimm- und Wahlrecht. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte vsao wurde als Basisorganisation anerkannt und gleichgestellt mit den kantonalen Ärztegesellschaften [2]. Damit war ein jahrzehntelanger Missstand behoben. Die grösste Berufsgruppe innerhalb der Ärzteschaft hatte zuvor kaum Mitsprache in dem Verband, der vorgeblich alle vertrat.
Gleichzeitig hat die FMH das Mitgliedschaftsmodell von Grund auf erneuert. Der bis dahin hohe Jahresbeitrag war ein reales Hindernis gewesen, vor allem für jüngere Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung [3]. Die Lösung: Dienstleistungen werden vom Grundbeitrag entkoppelt und können fortan einzeln dazugebucht werden. Nur was alle Mitglieder betrifft, wird über den Mitgliederbeitrag finanziert [4]. Diese Logik gilt bis heute.
Statt des bisherigen automatischen Beitritts über die kantonalen Gesellschaften stellen Ärztinnen und Ärzte ihr Gesuch seither bei der für sie zuständigen Basisorganisation, der sie beruflich am nächsten stehen; diese ist zur Aufnahme verpflichtet. Als Basisorganisationen anerkannt sind seither nicht nur die kantonalen Ärztegesellschaften, sondern auch der vsao und – einige Jahre später – der Verein der Leitenden Spitalärztinnen und -ärzte der Schweiz (VLSS). Auch medical women switzerland (mws) erhielt in der Folge eine stärkere Vertretung in der Ärztekammer. Finanzielle Anreize, etwa die Rückerstattung eines Teils der früheren Jahresbeiträge bei Erreichen des Facharzttitels, erleichterten den Beitritt [5].
Bereits 1990 hatte das traditionsreiche Ärztesyndikat (seit den 1920er-Jahren der Dienstleistungsarm der FMH) eine grundlegende Umstrukturierung erfahren. Aus ihm gingen die FMH Services als eigenständiges Organ hervor [6]. Das Angebot von FMH Services umfasste Einkaufsvergünstigungen, Rechtsschutz, Inkasso sowie Versicherungs- und Steuerberatung. Diese Dienstleistungen waren damals ein wichtiges Bindeglied zwischen Mitgliedschaft und konkretem Nutzen – und sie sind es bis heute.
Ebenfalls in den 1990er-Jahren entstand der Verein der Leitenden Spitalärztinnen und -ärzte der Schweiz (VLSS), der 1991 die 1988 gegründete «Schweizerische Konferenz Leitender Spitalärzte» (SKLS) ablöste [7]. Auch der VLSS wurde später als Basisgesellschaft in die FMH integriert und erhielt Sitze in der Ärztekammer. Zusammen mit dem VSAO und später der medical women switzerland (mws) entstand so eine deutlich breitere Vertretungsbasis [8].
Die Statutenrevision von 1998 war mutig. Doch eine externe Entwicklung griff noch tiefer in die Substanz der FMH. Ihr Weiterbildungsmonopol geriet zunehmend unter Druck.
Seit 1931 hatte die FMH die Facharzttitel monopolisiert. Wer einen tragen wollte, musste Mitglied sein. Dieses Monopol hatte massgeblich zum hohen Organisationsgrad der Ärzteschaft beigetragen. Wer austrat, verlor den Titel [9]. Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 8. Oktober 1999 und der daraus folgenden Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Regelung der Medizinalberufe war dieses Modell nicht mehr haltbar [10].
Dabei stand im Zentrum, was die FMH intern seit 1927 als «Spezialistenfrage » verhandelt hatte: Wer darf sich Facharzt nennen? Welche Weiterbildung ist dafür nachzuweisen? Und wer kontrolliert die Titelvergabe? Bis anhin hatte die FMH diese Fragen allein beantwortet und damit ihre Führungsrolle in der ärztlichen Weiterbildung gesichert. 2002 wurde die Spezialistenfrage erstmals im Bundesgesetz verankert. Das Tragen eines Facharzttitels war nun auch ohne FMHMitgliedschaft möglich [5]. 2006 trat das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) in Kraft und schuf den definitiven rechtlichen Rahmen, einschliesslich der Medizinalberufekommission (MEBEKO) als neuer Aufsichtsbehörde [11].
Parallel zu diesen internen Umwälzungen nahm ein Projekt Gestalt an, das die Arbeit der FMH für Jahrzehnte prägen sollte: TARMED. Die Vorarbeiten reichten bis 1986 zurück, als unter Einbezug verschiedener Akteure eine Gesamtrevision der Arzttarife (GRAT) und des Spitalleistungskatalogs (INFRA) angestossen worden war. Mit dem KVG von 1996 wurden diese Bemühungen in die Entwicklung eines nationalen Einheitstarifs integriert [12].
Am 1. Januar 2004 trat TARMED in Kraft, der erste gesamtschweizerisch verbindliche Einheitstarif im ambulanten Bereich. Er löste ein Flickwerk kantonaler Tarife ab und brachte erstmals schweizweit einheitliche Grundlagen für die Leistungsabrechnung [12]. Dass TARMED von Anfang an umstritten war und die FMH noch lange beschäftigen würde, war zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, doch das ist Gegenstand eines späteren Artikels dieser Serie.
1996, im selben Jahr wie das KVG, lancierte die FMH eine weitere Neuerung, die damals kaum Aufsehen erregte, aber langfristig wegweisend sein sollte: Health Info Net (HIN) [13]. Ziel war eine sichere Kommunikationsinfrastruktur für Gesundheitsfachpersonen, anfangs auf verschlüsselte E-Mails ausgerichtet [14]. Später kamen die digitale Identität und die digitale Unterschrift hinzu. HIN war der erste bewusste Schritt in eine digitale Zukunft, lange bevor «eHealth» zum geläufigen Begriff wurde.
Im Jahr 2006 ergänzte die FMH diesen Schritt mit dem Launch der Plattform «MyFMH», die den Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen und Informationen digital zugänglich machte [14].
Die Jahre von 1996 bis 2006 markieren eine Phase erforderlicher Transformation. Die FMH öffnete sich nach innen, indem sie Assistenzärztinnen und -ärzten volle Mitgliedschaftsrechte einräumte. Und sie modernisierte ihr Dienstleistungsmodell.
Trotz fehlender Mitgliedschaftspflicht und ohne das frühere Weiterbildungsmonopol zählt die FMH heute über 47 000 Mitglieder (Stand Mai 2026) [15]. Die Reform hat sich als tragfähig erwiesen, weil sie die FMH nicht schlanker, sondern breiter gemacht hat.
Die Jubiläumsartikel basieren auf den Recherchen des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern:
Bürgin D, Hächler S. 125 Jahre FMH – ein Ärzteverband in stetem Wandel. Institut für Medizingeschichte der Universität Bern. 2026